Regeln (AGB)
1. Tauschring St. Wendel
Der Tauschring funktioniert nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit und ist unentgeltlich. Auf der Basis von Zeitgutschriften bieten Teilnehmer/innen Leistungen an und können sich dafür bei anderen Aufgaben Unterstützung von Tauschringpartnern holen.
"Tauschen statt bezahlen" ist das Motto des Tauschringes. Wir rechnen mit Talenten/Punkten: 1 Stunde gleich 20 Talente/Punkte
Leistungen können erbracht oder genutzt werden wie:Instandhaltung, Reinigung und Pflege von Wohnräumen Persönliche Dienste für Kinder, Kranke, Behinderte, Ältere Unterricht und Beratung Hilfe beim Umgang mit Behörden Hilfe bei privaten Feiern Haushaltshilfen, wie z.B. Bügeln, Waschen, Fensterputzen Computerberatung Kinderbetreuung Haushaltsbetreuung Gartenarbeit Nutzung ungenutzter Gartenflächen; Ernten von Obst Vermittlung von nützlichem Wissen (Pilze, Kräuter, usw.) Austausch gebrauchter Gegenstände\n
Beim Handel mit Waren wird der Wert zwischen den Tauschpartnern ausgehandelt
2. Beginn und Ende der Mitgliedschaft
Zur Teilnahme am Markt der Talente berechtigt ist jede Person und Jugendliche ab 16 Jahren mit Zustimmung der Eltern sofern sie willens sind, bargeldlos Handel über das zur Verfügung gestellte Verrechnungssystem zu betreiben. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Unterzeichnung der Beitrittserklärung, mit der auch die Teilnahmebedingungen anerkannt werden. Will ein/e Teilnehmer/in aus dem Markt der Talente austreten, so ist dies jederzeit möglich. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen zum Quartalsende. Er/Sie muss dies dem Markt der Talente schriftlich mitteilen und das eigene Verrechnungskonto auf Null ausgleichen. Es ist jedoch möglich, sein Guthaben von Talenten dem Tauschring zu spenden.
3. Konten
Jede/Jeder Teilnehmer/in unterhält ein Verrechnungskonto beim Talentbüro. Auf diesem werden Geschäfte zwischen Teilnehmer/innen als Gutschrift bzw. Lastschrift verbucht. Die auf den Konten verbuchten Werte stellen ausschließlich Guthaben und Verpflichtungen zwischen den Teilnehmer/innen dar. Diese können nicht in Euro oder einer sonstigen Geldwährung eingefordert werden. Jedem Mitglied wird ein maximaler Kredit von 300 Talenten eingeräumt und ein Guthaben von 1000 Talenten darf nicht überschritten werden. Ausnahmeregelungen sind nach vorheriger Absprache mit der Oragnisationsleitung möglich.
4. Kosten
Bei manchen Leistungen fallen jedoch auch Kosten an, die in Realgeld (Euro) als Selbstkostenpreis zu entrichten sind, wie Fahrtkosten oder Materialien, die der/die Anbieter/in der Dienstleistung selbst zu beschaffen hat. Die Konditionen solcher Leistungen sind vor dem Tausch unter den Tauschpartnern festzulegen.
5. Gewährleistung
Der Tauschring übernimmt lediglich die Vermittlung der Tauschleistung. Er kann keine Gewährleistung oder Garantie für Qualität und fristgerechte Ausführung leisten.
6. Haftung
Für den Tausch übernimmt der Tauschring keine Haftung. Die Tauschmitglieder sind bezüglich Haftpflicht und Unfall seitens des Tauschrings nicht versichert.
7. Tauschschecks
Tauschschecks liegen in der Geschäftsstelle bereit. Sie verfallen, wenn sie später als zwei Monate nach Ausstellung beim Tauschring eingehen oder nicht vollständig ausgefüllt sind.
8. Verschiedenes
Schwere Verstöße der Tauschringmitglieder/innen gegen die Teilnahmebedingungen sowie gegen Sitte und geltendes Recht haben den sofortigen Ausschluss zur Folge.
9. Verwaltung
Für die Verwaltung wird ein einmaliger Betrag von 7,- Euro bei Eintritt in den Tauschring erhoben.
10. Schwarzarbeit
Für jedes Mitglied gilt eine maximale Tauschzeit von 15 Stunden pro Monat. Jedes Mitglied ist verpflichtet selbst auf seine monatliche Zeit zu achten, da jede weitere Zeit als Schwarzarbeit geahndet wird und der Tauschring auch dafür keine Haftung übernimmt.
Der Tauschring funktioniert nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit und ist unentgeltlich. Auf der Basis von Zeitgutschriften bieten Teilnehmer/innen Leistungen an und können sich dafür bei anderen Aufgaben Unterstützung von Tauschringpartnern holen.
"Tauschen statt bezahlen" ist das Motto des Tauschringes. Wir rechnen mit Talenten/Punkten: 1 Stunde gleich 20 Talente/Punkte
Leistungen können erbracht oder genutzt werden wie:
Beim Handel mit Waren wird der Wert zwischen den Tauschpartnern ausgehandelt
2. Beginn und Ende der Mitgliedschaft
Zur Teilnahme am Markt der Talente berechtigt ist jede Person und Jugendliche ab 16 Jahren mit Zustimmung der Eltern sofern sie willens sind, bargeldlos Handel über das zur Verfügung gestellte Verrechnungssystem zu betreiben. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Unterzeichnung der Beitrittserklärung, mit der auch die Teilnahmebedingungen anerkannt werden. Will ein/e Teilnehmer/in aus dem Markt der Talente austreten, so ist dies jederzeit möglich. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen zum Quartalsende. Er/Sie muss dies dem Markt der Talente schriftlich mitteilen und das eigene Verrechnungskonto auf Null ausgleichen. Es ist jedoch möglich, sein Guthaben von Talenten dem Tauschring zu spenden.
3. Konten
Jede/Jeder Teilnehmer/in unterhält ein Verrechnungskonto beim Talentbüro. Auf diesem werden Geschäfte zwischen Teilnehmer/innen als Gutschrift bzw. Lastschrift verbucht. Die auf den Konten verbuchten Werte stellen ausschließlich Guthaben und Verpflichtungen zwischen den Teilnehmer/innen dar. Diese können nicht in Euro oder einer sonstigen Geldwährung eingefordert werden. Jedem Mitglied wird ein maximaler Kredit von 300 Talenten eingeräumt und ein Guthaben von 1000 Talenten darf nicht überschritten werden. Ausnahmeregelungen sind nach vorheriger Absprache mit der Oragnisationsleitung möglich.
4. Kosten
Bei manchen Leistungen fallen jedoch auch Kosten an, die in Realgeld (Euro) als Selbstkostenpreis zu entrichten sind, wie Fahrtkosten oder Materialien, die der/die Anbieter/in der Dienstleistung selbst zu beschaffen hat. Die Konditionen solcher Leistungen sind vor dem Tausch unter den Tauschpartnern festzulegen.
5. Gewährleistung
Der Tauschring übernimmt lediglich die Vermittlung der Tauschleistung. Er kann keine Gewährleistung oder Garantie für Qualität und fristgerechte Ausführung leisten.
6. Haftung
Für den Tausch übernimmt der Tauschring keine Haftung. Die Tauschmitglieder sind bezüglich Haftpflicht und Unfall seitens des Tauschrings nicht versichert.
7. Tauschschecks
Tauschschecks liegen in der Geschäftsstelle bereit. Sie verfallen, wenn sie später als zwei Monate nach Ausstellung beim Tauschring eingehen oder nicht vollständig ausgefüllt sind.
8. Verschiedenes
Schwere Verstöße der Tauschringmitglieder/innen gegen die Teilnahmebedingungen sowie gegen Sitte und geltendes Recht haben den sofortigen Ausschluss zur Folge.
9. Verwaltung
Für die Verwaltung wird ein einmaliger Betrag von 7,- Euro bei Eintritt in den Tauschring erhoben.
10. Schwarzarbeit
Für jedes Mitglied gilt eine maximale Tauschzeit von 15 Stunden pro Monat. Jedes Mitglied ist verpflichtet selbst auf seine monatliche Zeit zu achten, da jede weitere Zeit als Schwarzarbeit geahndet wird und der Tauschring auch dafür keine Haftung übernimmt.